Änderungen 2021 für Immobilieneigentümer

Baukindergeld verlängert

Familien werden beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände mit Baukindergeld bis zu 12.000 Euro pro Kind in einem Förderzeitraum von zehn Jahren unterstützt. Weil durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen erst später erteilt werden, hat die Bundesregierung die Frist um drei Monate verlängert. Wer bis zum 31.03.2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.

Wohnungsbauprämie

Käufer erhalten bei der Wohnungsbauprämie ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro. Für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro.

Geringere Feinstaubbelastung bei Kaminöfen erlaubt

Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt ab 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten deshalb bis zum 31.12.2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn geltende Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

CO2-Abgabe

Ab 2021 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. Die Klimaschutz-Abgabe erhöht sich um 25 Euro je Tonne CO2. Wer also mit Öl oder Gas heizt, für den wird es künftig deutlich teurer. Innerhalb von fünf Jahren steigt der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne. Bis 2025 summieren sich die Mehrkosten durch die neue Abgabe für einen 150m2-Haushalt mit Ölheizung auf rund 1.200 Euro, so eine Berechnung der Verbraucherzentralen.

Provisionsteilung

Käufer und Verkäufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser als Verbraucher (Privatpersonen) teilen sich zukünftig die Maklergebühren.
Der Verkäufer kann weiterhin die Maklerleistung komplett für sich in Anspruch nehmen und dafür die gesamte Provisionszahlung übernehmen.
Käufer können weiterhin einen Makler mit der Suche beauftragen, die Maklerleistung somit komplett für sich in Anspruch nehmen und dafür die gesamte Provisionszahlung übernehmen.

Neues Wohnungseigentumsgesetz

Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht Beschlüsse über bauliche Veränderungen. Eigentumswohnungen können leichter barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektroautos oder Glasfaseranschlüsse leichter gelegt werden. Diese Umbaumaßnahmen benötigen künftig nur eine einfache Mehrheit. Die Kosten sind dann von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen alle Eigentümer die Kosten tragen.

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