Berliner Bausenatorin Lompscher zurückgetreten

Die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher ist am Sonntagabend zurückgetreten. Es sei zu Fehlern bei der Abrechnung ihrer Bezüge aus Verwaltungsrats- und Aufsichtsratstätigkeiten gekommen, schrieb die Linken-Politikerin in einer Mitteilung. Sie habe es über Jahre versäumt, Vergütungen für Aufsichtsratsposten in landeseigenen Unternehmen wie vorgeschrieben an die Landeskasse zurückzuzahlen. Es geht um einen Fehlbetrag von 7000 Euro.

Katrin Lompscher gilt als eine der entschiedensten Verfechterinnen des Berliner Mietendeckels und ihre Bilanz als Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen ist eher dürftig:

  • sinkende Genehmigungen an Wohnungsneubauten -> Die Zahl der genehmigten Wohnungsneubauten sank von 24 743 im Jahr 2016 auf 22 524 im vergangenen Jahr
  • teure Rückkäufe 
  • Abschrecken von Investoren -> Schon vor dem Beschluss Mietendeckels Ende Januar kündigten Genossenschaften und andere Bauträger an, keine Wohnbauten in Berlin mehr errichten zu wollen, weil diese nicht mehr wirtschaftlich erstellt werden könnten. Der schwedische Wohnbaukonzern Akelius erklärte etwa, geplante Investitionen im Volumen von 500 Millionen Euro in Berlin nicht mehr zu tätigen.
  • Verknappung des Angebots
  • Steigerung des Angebots an Eigentumswohnungen

Wenn man all das liest, kann man gespannt sein, wer als Nachfolger*in das Amt besetzen wird. Allerdings stellt sich hier auch die Frage nach einer Verantwortung, wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel einkassieren sollte. 

Dahingehend gibt es auch das nächste Gerichtsurteil hinsichtlich des Berliner Mietendeckels: Das Landgericht Berlin hält die Stichtagsregelung für unwirksam. Damit sind Mieterhöhungen bis zum 23. Februar, als das Gesetz in Kraft trat, rechtens. Die Stichtagsregelung hatte Mieterhöhungen rückwirkend bis zum 18.06.2019 verboten. www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/07/mietendeckel-berlin-gericht-urteil-verfassungsgemaess.html

Weiterhin bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht bald zu einem Urteil kommt. Am 06. Mai hatten ja die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine Normenkontrollklage eingereicht. 

Am 25. Mai wurde zudem beim Berliner Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht: Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus gehen davon aus, dass der Mietendeckel unvereinbar mit der Verfassung ist und setzen auf eine Klärung auch auf Landesebene.