Bundesgesetz plant Gesetz für Sonderregeln bis September für Kündigungsschutz säumiger Mieter

In weniger als zwei Wochen sind wieder Mieten fällig. Viele Mieter wissen nicht, wie sie diese zahlen sollen. So hat Berlins Justizsenator einen Schutz vor Kündigungen für säumige Mieter gefordert.
Wer wegen der Corona-Krise keine Miete mehr zahlen kann, muss nicht fürchten, gekündigt zu werden. Ein Bundesgesetz legt Sonderregeln bis September fest.


Das Gesetz soll Mieter und Vermieter gleichermaßen einen Aufschub für die Dauer der Corona-Epidemie gewähren. Am Sonnabend einigte sich die Bundesregierung auf das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“.

Ab 1. April bis 20. September können Mieter ihre Zahlungen aussetzen, ohne Kündigungen durch den Vermieter befürchten zu müssen. Erlassen werden den Mietern die Miete nicht: „Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt bestehen“, heißt es in dem Gesetz.

Droht Vermietern die Pleite, weil sie keine Mieteinnahmen mehr bekommen, hat die große Koalition in demselben Gesetz eine „Stundungsregelung“ für Darlehensverträge von Immobilieneigentümern eingeführt. Auch hier gilt ein „gesetzlicher Kündigungsschutz“. Kreditinstitute könne die Verträge mit ihren Schuldnern nicht auflösen, weil ihre Schuldner die Kreditraten nicht zahlen.

Die Bundesregierung hat Zweifel, dass die Corona-Epidemie bis September überwunden ist. Der Kündigungsschutzes für Mieter und Vermieter kann daher „bis höchstens 31. Juli 2021 verlängert“ werden, so der Gesetzesentwurf.

Weiterhin heisst es, dass sicher gestellt werden müsse, dass „wirklich nur solche Mietzahlungen folgenlos ausgesetzt werden dürfen, die pandemiebedingt sind“. So sollen sich Mieter um staatliche Unterstützung wie Wohngeld bemühen.