Corona-Hilfspaket. jetzt können Mieter ihre Zahlungen für Wohnungen und Gewerberäume bis zum 30. Juni 2020 kürzen oder aussetzen

Das Corona-Hilfspaket der Bundesregierung enthält unter anderem eine Gesetzänderung für Mieter und Vermieter. Jetzt können Mieter ihre Zahlungen für Wohnungen und Gewerberäume bis zum 30. Juni 2020 kürzen oder aussetzen, ohne dass Vermieter deshalb kündigen dürfen.
Für den Ausfall der Vermieter gibt es keine Regelung.

Mieter müssen allerdings nachweisen, dass sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind. Ausserdem müssen Mieter ihre Mietzahlungen bis 3. Juni 2022 nachholen.
Viele Mieter werden diesen Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug ausnutzen.
Dass nach nach § 288 BGB dafür Verzugszinsen fällig werden, dürfte den Vermieter, in dessem einzige Wohnung sein Ersartes und seine Altersvorsorge liegt, kaum helfen. Das wären 5 % pro Jahr plus Basiszinssatz (aktuell – 0,88 %). Bei einer Nachzahlung nach 2 Jahren in Höhe von 3000 € wären das ca. 250 € Zinsen.
Bei etlichen Immobilienkrediten kann es bald eng werden. Die Bonität der Vermieter wird leiden.

Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

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