Innenministerium hält Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig

Der geplante Mietendeckel in Berlin verunsichert nicht nur die Vermieter in der Hauptstadt, sondern beschäftigt auch die Rechtsexperten des Bundesinnenministeriums. Diese stufen den geplanten Gesetzentwurf als verfassungswidrig ein.

Das Bundesinnenministerium kommt zu der Einschätzung, dass das Land Berlin nicht die rechtliche Kompetenz für einen solche Regelung hat.
Zudem greife der Gesetzentwurf in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein und erfasst alle Vermieter ohne Unterscheidung und berücksichtigt dabei steigende Preise der Instandhaltung nicht.

Die rot-rot-grüne Koalition interessiert das nicht und will das Mietendeckelgesetz, welches Mieten für fünf Jahre einfrieren, Obergrenzen für Neuvermietungen festlegt und sogar Mietsenkungen vorsieht bis Anfang 2020 verabschieden.