Nächste Stufe des Berliner Mietendeckel tritt in Kraft

Mietenstopp und einer Mieten-Obergrenze bei Neuvermietung waren erst der Anfang beim politisch wie rechtlich umstrittene Mietendeckel-Gesetz (MietenWoG Berlin). Jetzt müssen Vermieter „überhöhte“ Mieten von sich aus absenken. Das heisst, überschreiten die Mieten bestehender Mietverhältnisse in Berlin die gesetzlich festgeschriebenen Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent, müssen Vermieter diese unaufgefordert am 23. November 2020 abgesenkt werden.

Und wenn der Vermieter dies nicht tut?
Dann kann die Senatsverwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro ahnden.

Eine Grundsatzentscheidung der Karlsruher Richter wird im ersten Halbjahr 2021 erwartet. Zuletzt wiesen die Richter einen Eilantrag gegen den Mietendeckel ab. Würde der Mietendeckel für unrechtmäßig erklärt, könnten die Vermieter die durch den Mietendeckel zu wenig eingenommene Miete nachfordern. Darauf weisen einige Vermieter in ihren Absenkungsschreiben auch hin.

Mieter sollten das eingesparte Geld aber nicht ausgeben, weil sie es aller Wahrscheinlichkeit nachzahlen müssen. Im ersten Halbjahr 2021 wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, welches über die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes entscheidet. Da auch die wegen Steuerhinterziehung zurückgetretene ehemalige Berliner Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) nicht so wirklich an die rechtmäßigkeit ihres Gesetzes glaubte, riet sie den Mietern ebenfalls, die Differenz zurückzulegen.