Nießbrauch

Verkauf der Immobilie gegen Einmalzahlung und Nießbrauchrecht

Wenn Sie anstelle einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung eine hohe einmalige Zahlung bevorzugen, ist für Sie das folgende Modell interessant. Zur Auszahlung kommt hier der Verkehrswert Ihrer Immobilie abzüglich des Wertes des grundbuchlich erstrangig gesicherten Rechts auf Nießbrauch. Durch das Nießbrauchrecht ist sichergestellt, dass Sie die Immobilie weiterhin ohne Mietzahlungen bewohnen können. Sollten Sie die Immobilie selbst nicht mehr bewohnen wollen, würden Ihnen die Einnahmen aus einer Vermietung zukommen. Dieses Recht kann lebenslang oder für einen konkret definierten Zeitraum vereinbart werden. 

Beispiele

Ein Ehepaar hat ein freistehendes Einfamilienhaus in einer Brandenburgischen Kleinstadt. Der Verkehrswert des Hauses beträgt 280.000 Euro. Beide sind 78 Jahre alt. Die ortsübliche Miete beträgt 730 Euro. Der Wert des lebenslangen Nießbrauchrechts liegt bei etwa 121.000 Euro. Die Einmalzahlung beträgt 159.000 Euro.

Eine 71 jährige Frau bewohnt ein Reihenhaus in Berlin. Der Verkehrswert des Hauses beträgt 520.000 Euro. Die ortsübliche Miete beträgt 1.500 Euro. Der Wert des lebenslangen Nießbrauchrechts liegt bei 251.000 Euro. Die Höhe der Einmalzahlung beläuft sich auf 269.000 Euro.

Ein 82 jähriger Herr bewohnt eine Eigentumswohnung in einer Berliner Randlage. Der Verkehrswert der Wohnung beträgt 231.000 Euro. Die ortsübliche Miete beträgt 800 Euro pro Monat. Der Wert des Nießbrauchrechts beträgt 72.000 Euro. Die Einmalzahlung beträgt 159.000 Euro. 

Beim Verkauf Ihrer Immobilie gegen eine Einmalzahlung und Nießbrauchrecht gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf bzw. der Fertigstellung zumindest im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. 

Für Menschen, die eine Eimalzahlung einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung vorziehen, bietet der Verkauf mit Nießbrauchrecht interessante Möglichkeiten. Durch die erstrangige grundbuchliche Eintragung des Nießbrauchrechts ist sichergestellt, dass ohne Ihre aktive Mithilfe dieses Recht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden kann.

Möglichkeiten der Immobilienrente:

Die klassische Immobilien-Leibrente: der Verkauf der Immobilie gegen ein lebenslanges Wohnrecht und

– eine monatliche Rentenzahlung – oder

– eine Einmalzahlung – oder

– eine Mischung aus einmaliger und monatlicher Zahlung

den Verkauf der Immobilie gegen Einmalzahlung mit Nießbrauchrecht

den Verkauf der Immobilie mit Rückmietung

den Teilverkauf der Immobilie bei vollem Wohnrecht

die Aufnahme einer Umkehrhypothek

Welche der genannten Modelle und Varianten für Ihre persönliche Situation am besten geeignet sind, können wir gerne in einem persönlichen und für Sie kostenlosen und unverbindlichen Gespräch herausfinden. Ich berate Sie fair, sicher und transparent.

weiteres Thema: Erbbaurecht