Rauchmelderpflicht in Berlin – so ist sie geregelt

In Berlin sind Rauchmelder für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2017 vorgeschrieben und zwar in Aufenthaltsräumen, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.
Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Berlin und wichtige Links hier im Überblick:

 

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Berlin?

 

  • In Neu- und Umbauten: müssen Rauchmelder seit dem 01.01.2017 eingebaut werden.
  • Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2020.

 

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

 

  • In allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen).
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

 

Wer muss Rauchmelder installieren?

 

  • Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren, bzw. installieren lassen.

 

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?

 

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! 
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

 

Relevante Links

 

Hier finden Sie die Berliner Landesbauordnung

Rauchmelder Feuermelder

Rauchmelder richtig anbringen: Wo und in welchen Räumen?

 

In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes finden Sie die Angabe, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden sollen. Grundsätzlich gilt, dass in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder installiert werden sollen. Außer in Berlin und Brandenburg. Hier regelt die Rauchmelderpflicht, dass auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert werden soll.

 

Die Platzierung im Raum

 

Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte:

 

  • Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie zwei Rauchmelder – und zwar einen auf jeder Seite.
  • Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen Rauchmelder.
  • Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen Rauchmelder.

 

In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?

 

In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht (siehe Mindestausstattung, bzw. Mindestschutz). Das gilt für alle Bundesländer. Doch es gibt weitere Auflagen – je nach Bundesland:

 

Wohnen Sie in Berlin oder Brandenburg, dann haben Sie die Pflicht, Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen anzubringen, außer in der Küche und im Bad. Das bedeutet, die Rauchmelderpflicht gilt hier nicht nur für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur, sondern z.B. auch für Wohn- und Arbeitszimmer.

 

Insbesondere in Baden-Württemberg gilt: Ein Rauchmelder muss überall dort installiert sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen.

 

Rauchmelder-Installation in der Wohnung

 

In einer Wohnung müssen Rauchmelder im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur installiert werden. In Berlin und Brandenburg wird durch die Landesbauordnung zudem geregelt, dass ein Rauchmelder im Wohnzimmer installiert werden soll.

 

In der Küche würde eine Rauchmelder die Sicherheit erhöhen, da hier viele Brände entstehen. Falls jedoch der Rauchmelder an der Decke häufig Täuschungsalarme (umgangssprachlich auch Fehlalarm genannt) durch Kochdämpfe verursacht, sollte eine Wand-Installation des Rauchmelders erfolgen.