Verkauf mit Rückmietung

Wenn für Sie maximale Verfügbarkeit von Bargeld und der Wunsch nach flexibler Wahl Ihres Wohnsitzes im Vordergrund stehen, ist der Verkauf der Immobilie mit Rückmietung eine interessante Option. Sie verkaufen ihre Immobilie zum vollen Verkehrswert. Gleichzeitig wird Ihnen im Grundbuch ein Nießbrauchrecht eingetragen. Dieses Nießbrauchrecht ist – im Gegensatz zu den vorher genannten Modellen – an eine monatliche Zahlung eines Nutzungsentgeltes geknüpft. Die Dauer des Wohn- bzw. Nießbrauchrechts bestimmen Sie. Dieses Recht ist nur durch Sie selbst aber niemals gegen Ihren Willen kündbar, d.h. die Möglichkeit einer gegen Sie ausgesprochenen Kündigung wegen Eigenbedarf oder ähnlicher Gründe ist ausgeschlossen.

Beispiele

Ein Ehepaar bewohnt eine kleine Eigentumswohnung in Berlin. Die Wohnung hat einen Wert von 280.000 Euro. Nach Abschluss des Notariellen Kaufvertrages erhält es 280.000 Euro. Von nun an zahlt es einen monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 700 Euro pro Monat.

Ein Witwer bewohnt ein Einfamilienhaus in Berlin. Der aktuelle Wert des Hauses beträgt 490.000 Euro. Er erhält den vollen Kaufpreis und nutzt das Haus fortan gegen eine monatliche Zahlung von 1.250 Euro.

Eine alleinstehende Dame bewohnt ein kleines Haus auf einem großen Grundstück im Süden Berlins. Das Grundstück wird geteilt. Der hintere Teil des Grundstücks wird für 300.000 Euro verkauft. Der vordere, mit dem kleinen Einfamilienhaus und den Nebengebäuden bebaute Teil wird für 420.000 Euro verkauft. Die Dame erhält den Verkaufserlös i.H.v. 720.000 Euro. Für die Nutzung des Hauses und des vorderen Grundstücks zahlt sie monatlich einen Betrag von 1.050 Euro. 

Beim Verkauf Ihrer Immobilie gegen Einmalzahlung und Rückmietung gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf bzw. der Fertigstellung zumindest im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. 

Mit dem erzielten Verkaufserlös könnten Sie natürlich auch versuchen, eine lebenslange monatliche Zusatzrente zu  finanzieren. Die Möglichkeit dazu bieten sogenannte sofortbeginnende Rentenversicherungen, wie sie von den großen Versicherungen angeboten werden.  

Beispiel

Ein 75jähriger hat durch den Verkauf seiner Immobilie einen Betrag von 400.000 Euro zur Verfügung. Diesen Betrag zahlt er in eine sofort beginnende Rentenversicherung ein und erhält eine monatliche Garantierente i.H.v. 1.924 Euro. Durch eine Überschussbeteiligung kann die monatliche Rente auf  2.388 Euro  steigen.

Im Gegensatz zur Immobilienleibrente ist die sofort beginnende Rentenversicherung aber immer nur an eine Person gebunden. Verstirbt diese Person werden keine Rentenzahlungen mehr getätigt, es sei denn, es sind, etwa für die Absicherung eines Ehepartners, Garantielaufzeiten vereinbart worden. Garantielaufzeiten führen allerdings in Abhängigkeit vom Lebensalter des Versicherten und der Dauer der Garantielaufzeit zu einer Verringerung der monatlichen Rente.  

Das Modell „Verkauf mit Rückmietung“ bietet einen Weg, sofort an das gesamte in der Immobilie gebundene Kapital zu gelangen, ohne die gewohnte Wohnsituation aktuell aufgeben  zu müssen, sie aber jederzeit aufgeben zu können.

Möglichkeiten der Immobilienrente:

Die klassische Immobilien-Leibrente: der Verkauf der Immobilie gegen ein lebenslanges Wohnrecht und

– eine monatliche Rentenzahlung – oder

– eine Einmalzahlung – oder

– eine Mischung aus einmaliger und monatlicher Zahlung

den Verkauf der Immobilie gegen Einmalzahlung mit Nießbrauchrecht

den Verkauf der Immobilie mit Rückmietung

den Teilverkauf der Immobilie bei vollem Wohnrecht

die Aufnahme einer Umkehrhypothek

Welche der genannten Modelle und Varianten für Ihre persönliche Situation am besten geeignet sind, können wir gerne in einem persönlichen und für Sie kostenlosen und unverbindlichen Gespräch herausfinden. Ich berate Sie fair, sicher und transparent.

weiteres Thema: Erbbaurecht