Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen in Verbindung mit der Provisionszahlungen verunsichert viele Interessenten. Was Sie als Immobilienkäufer wissen sollten.

Was genau hat es mit dem Widerrufsrecht bei Maklerverträgen auf sich?
Sie haben eine Immobilie auf einem Online-Immobilienportal gefunden und nehmen Kontakt zum Immobilienmakler auf, der Ihnen auf Ihre Anfrage eine Provisionsvereinbarung und die Widerrufsbelehrung zuschickt. Diese gesetzliche Regelung führt bei Verbrauchern häufig zu Missverständnissen und Unsicherheit. Warum bekommen Sie eine Provisionsvereinbarung und eine Widerrufsbelehrung, wenn Sie doch nur ein Exposé anfordern?

Das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen zusammengefasst:

Seit dem 13. Juni 2014 gilt die EU-weite Richtlinie im Fernabsatzhandel, die nicht nur Online-Shopper, sondern auch Immobilienkäufer betrifft. Seit dem 23.12.2020 ist zudem das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung in Kraft getreten.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser am 23.12.2020 muss ein Maklervertrag in Textform geschlossen werden.
Bis dahin wurde ein Maklervertrag vielfach auch durch einfache Inanspruchnahme der Dienstleistung (Anfordern des Exposés) in Kenntnis der Courtageerwartung geschlossen. Bei jedem neuen angefragten Exposé ist auch ein neuer Maklervertrag zustande gekommen. Um künftig für alle Seiten Rechtssicherheit zu schaffen, soll dies nach der erfolgten Rechtsänderung nicht mehr möglich sein.
Jeder Maklervertrag kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss und Belehrung über das Widerrufsrecht widerrufen werden, sofern er nicht in den Geschäftsräumen des Maklers geschlossen wurde.
Interessenten müssen über ihr Widerrufsrecht informiert werden.
Soll der Immobilienmakler vor Ablauf der 14-Tage-Frist tätig werden, so bedarf dies einer ausdrücklichen Bestätigung des Kunden, auch darüber, dass sein Widerrufsrecht bei erbrachter Maklerleistung, etwa dem erfolgten Nachweis einer Kaufgelegenheit, erlischt.
Wenn der Kunde kein Interesse mehr an dem Objekt hat, braucht er den Maklervertrag nicht zu widerrufen, da eine Courtage zwingend immer nur dann zu zahlen ist, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Kauf- oder Mietvertrag tatsächlich zustande gekommen ist.
Der Makler hat erst dann einen Provisionsanspruch, wenn er die Dienstleistung voll erfüllt hat und der Immobilienkauf notariell beurkundet ist. Sämtliche Dienstleistungen des Maklers sind bis dahin kostenfrei, auch wenn der Vertrag vom Kunden widerrufen wird.
Wann kommt ein Maklervertrag zustande?

Ein wirksamer Maklervertrag kommt seit dem 23.12.2020 in Text- oder Schriftform zustande. Senden wir Ihnen ein Immobilienangebot (Exposé) per E-Mail zu, wird Ihnen im Vorwege eine entsprechende Provisionsvereinbarung und Belehrung über Ihr Widerrufsrecht angezeigt. Stimmen Sie dieser Provisionsvereinbarung zu und bestätigen, dass Sie die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen haben, ist ein gültiger Maklervertrag zwischen Ihnen und uns zustande gekommen. Daraufhin haben Sie die Möglichkeit das Exposé der angefragten Immobilie zu öffnen. Sollten Sie eine neue Immobilie anfragen, wiederholt sich der Prozess.

Besuchen Sie uns in einem unserer Shops, wird der Maklervertrag schriftlich abgeschlossen. Auch dann ist eine Provision nur geschuldet, wenn der beabsichtigte Kauf- oder Mietvertrag später tatsächlich zustande kommt.

Was bedeutet das 14-tägige Widerrufsrecht?

Die Belehrung des Immobilienmaklers über Ihr Widerrufsrecht ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Widerruf hat die rückwirkende Auflösung des Maklervertrages zur Folge, welcher entweder außerhalb der Geschäftsräume oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also E-Mail, Telefon, Brief, Fax oder Katalog geschlossen wurde.

Innerhalb von 14 Tagen kann der Maklervertrag ohne Nennung von Gründen widerrufen werden. Die Frist beginnt bei ordnungsgemäßer Belehrung mit Abschluss des Maklervertrages. Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Abschluss des Maklervertrages, beginnt die 14-tägige Frist mit dem Zeitpunkt der Belehrung. Wenn dem Kunden die Immobilie nicht gefällt, muss er auch nicht widerrufen. Über eine kurze Information, dass kein Interesse mehr besteht, freut sich trotzdem jeder Immobilienmakler.

Informationspflicht des Immobilienmaklers

Entscheidend ist die Pflicht des Immobilienmaklers, den Kunden über das Widerrufsrecht aufzuklären. Unterlässt der Immobilienmakler die Belehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein weiteres Jahr. Weitere Pflichten des Immobilienmaklers sind die Belehrung über seine Identität, über die angebotene Leistung sowie die Vertragsbedingungen. Alle Angaben finden Sie üblicherweise im Exposé.

Kann der Makler vor Fristende tätig werden?

Ja, das ist sogar überaus üblich. Sie müssen nicht 14 Tage auf Ihr Exposé warten. Wenn der Makler vor Ende der 14-tägigen Frist tätig werden soll, z.B. indem er Ihnen das Exposé übermittelt oder einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbart, können Sie dies verlangen. Soll der Immobilienmakler vor Ablauf der Frist beginnen, so bedarf es Ihrer ausdrücklichen Bestätigung; auch darüber, dass Ihnen bekannt ist, dass mit vollständiger Vertragserfüllung, wie bspw. dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags, Ihr Widerrufsrecht erlischt.

Entstehen Kosten, wenn Sie widerrufen?

Nein, Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Maklervertrag widerrufen und die angebotene Immobilie nicht kaufen!

Die Widerrufsbelehrung gilt grundsätzlich für alle Fernabsatzverträge, sowohl für den Verkauf von Produkten als auch für Dienstleistungen, die ebenso erfolgsunabhängig oder nach Aufwand abgerechnet werden können. Makler sollten diese Belehrung ebenfalls verwenden, wenngleich eine Vergütung nur erfolgsbasiert anfällt. Sie als Käufer verpflichten sich lediglich zu der Zahlung einer Provision, wenn infolge eines Nachweises oder einer Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Provision wird demnach erst fällig, wenn die Dienstleistung, also Ihr Immobilienkauf, vollständig abgeschlossen ist. Vorher fallen keine Kosten für Sie an.